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   VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06   

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https://dejure.org/2011,100098
VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06 (https://dejure.org/2011,100098)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22.11.2011 - 3 K 1881/06 (https://dejure.org/2011,100098)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22. November 2011 - 3 K 1881/06 (https://dejure.org/2011,100098)
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Volltextveröffentlichung

  • brandenburg.de PDF

    § 13 Absatz 1 Satz 1 ÖbVIBO
    Ahndung von Pflichtverletzungen eines ÖbVI durch eine Geldbuße der Aufsichtbehörde

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    § 13 Absatz 1 Satz 1 ÖbVIBO
    Ahndung von Pflichtverletzungen eines ÖbVI durch eine Geldbuße der Aufsichtbehörde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Treu und Glauben rechtfertigen im Gebührenrecht die Beschränkung oder den Wegfall eines Gebührenanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung nur in Ausnahmefällen, in denen eine Belastung des Kostenschuldners mit Gebühren als geradezu unzumutbar erscheint (OVG Magdeburg, Urt. v. 14.05.2009 -- 2 L 78/08 --, LKV 2009, 329, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 17.10.1997--8 C 1.96--, NVwZ 1998, 1061/1062; BayVGH, Urt. v. 23.07.1987--2 B Seite 9 von 15 86.00664 --, BayVBl 1988, 244, und OVG Münster, Urt. v. 17.02.1986 -- 12 A 757/84 --, KStZ 1986, 137).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung -

    Auszug aus VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Wesentliche Abweichungen von dem Regelfall, auf den die Ermessensrichtlinie zugeschnitten ist, müssen daher bei der Ermessensabwägung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.08.1990 -- 1 B 114/89, NJW 1991, 650/651; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 114 VwGO Rdnr. lOa).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08

    Vermessungskosten

    Auszug aus VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Treu und Glauben rechtfertigen im Gebührenrecht die Beschränkung oder den Wegfall eines Gebührenanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung nur in Ausnahmefällen, in denen eine Belastung des Kostenschuldners mit Gebühren als geradezu unzumutbar erscheint (OVG Magdeburg, Urt. v. 14.05.2009 -- 2 L 78/08 --, LKV 2009, 329, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 17.10.1997--8 C 1.96--, NVwZ 1998, 1061/1062; BayVGH, Urt. v. 23.07.1987--2 B Seite 9 von 15 86.00664 --, BayVBl 1988, 244, und OVG Münster, Urt. v. 17.02.1986 -- 12 A 757/84 --, KStZ 1986, 137).
  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70

    Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst -

    Auszug aus VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Begründungselemente, wie sie hier allein in Rede stehen, werden hiervon nicht erfasst (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 22.04.1971 -- VIII C 63/70 --, NJW 1971, 1715).
  • VG Chemnitz, 12.12.2007 - 2 K 1000/04
    Auszug aus VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Diese Berechnung ist auf der Grundlage der VermGebKO 1999, geändert durch die Verordnung vom 12.01.2004 (GVBI. 11/04, S. 107 mit Wirkung vom 24.02.2004 - VermGebKO 2004 -- fehlerhaft ergangen. Einschlägig ist für die Erstellung eines Amtlichen Lageplans die Tarifstelle 5.5.1. Danach beträgt die Grundgebühr bei einem Grundstück bis 1.000 m2 -- wie hier -- 1.100 . Als Bodenwert ist ein Betrag von mindestens 80 /m2 zugrunde zu legen. Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 VermGebKO 2004 der Verkehrswert. Dieser ist zwar nicht aktenkundig. Doch kann auf die veröffentlichten Bodenrichtwertangaben des Gutachterausschusses zurückgegriffen werden (vgl. VG Chemnitz, Urt. v. 12.12.2007 -- 2 K 1000/04 zum vergleichbaren sächsischen Landesrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1986 - 12 A 757/84
    Auszug aus VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Treu und Glauben rechtfertigen im Gebührenrecht die Beschränkung oder den Wegfall eines Gebührenanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung nur in Ausnahmefällen, in denen eine Belastung des Kostenschuldners mit Gebühren als geradezu unzumutbar erscheint (OVG Magdeburg, Urt. v. 14.05.2009 -- 2 L 78/08 --, LKV 2009, 329, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 17.10.1997--8 C 1.96--, NVwZ 1998, 1061/1062; BayVGH, Urt. v. 23.07.1987--2 B Seite 9 von 15 86.00664 --, BayVBl 1988, 244, und OVG Münster, Urt. v. 17.02.1986 -- 12 A 757/84 --, KStZ 1986, 137).
  • VGH Bayern, 23.07.1987 - 2 B 86.00664
    Auszug aus VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Treu und Glauben rechtfertigen im Gebührenrecht die Beschränkung oder den Wegfall eines Gebührenanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung nur in Ausnahmefällen, in denen eine Belastung des Kostenschuldners mit Gebühren als geradezu unzumutbar erscheint (OVG Magdeburg, Urt. v. 14.05.2009 -- 2 L 78/08 --, LKV 2009, 329, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 17.10.1997--8 C 1.96--, NVwZ 1998, 1061/1062; BayVGH, Urt. v. 23.07.1987--2 B Seite 9 von 15 86.00664 --, BayVBl 1988, 244, und OVG Münster, Urt. v. 17.02.1986 -- 12 A 757/84 --, KStZ 1986, 137).
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